Ab dem 01.01.2017 tritt das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft!
Durch das Pflegestärkungsgesetz II verändern sich nicht nur die Leistungen der Pflegeversicherung, sondern auch die Pflegestufen I – III. Sie heißen dann Pflegegrade und gehen von Grad II – Grad V. Dieses geschieht automatisch über Ihre Pflegekasse.
Pflegegrad II
war vorher Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alterskompetenz
war vorher Pflegestufe I ohne eingeschränkte Alterskompeten
Pflegegrad III
war vorher Pflegestufe I mit eingeschränkter Alterskompetenz
war vorher Pflegestufe II ohne eingeschränkte Alterskompeten
Pflegegrad IV
war vorher Pflegestufe II mit eingeschränkter Alterskompetenz
war vorher Pflegestufe III ohne eingeschränkte Alterskompeten
Pflegegrad V
war vorher Pflegestufe III mit eingeschränkter Alterskompetenz
war vorher Härtefall
Bei dem Pflegegrad I wird es sich vorrangig um somatisch beeinträchtigte Pflegebedürftige handeln, mit geringem Bedarf an personeller Unterstützung.
Für die Pflegegrade II - V wird einmal im Jahr ein Betrag von bis zu 1612,00 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung gestellt. Wird die Kurzzeitpflege nicht benötigt, kann sie zu 50% ( 806,00€) in Verhinderungspflege umgewandelt werden. Es muss aber beachtet werden, dass am 31.12. des betreffenden Jahres diese Summen verfallen.
Eine Übersicht über Summen je nach Pflegegrad finden Sie hier.